Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.10.2006 - 8 U 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5109
OLG Frankfurt, 31.10.2006 - 8 U 5/06 (https://dejure.org/2006,5109)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.10.2006 - 8 U 5/06 (https://dejure.org/2006,5109)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - 8 U 5/06 (https://dejure.org/2006,5109)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 Nr 4 VOB/B, § 320 BGB, § 765 BGB
    Gewährleistungsbürgschaft beim Werkvertrag: Ausschluss des gesetzlichen Zurückbehaltungsrechts durch eine Gewährleistungssicherheit

  • Judicialis

    VOB/B § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 17
    Bauvertrag: Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts zusätzlich zur vereinbarten Sicherheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungssicherheit schließt Zurückbehaltungsrecht nicht aus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einfluss der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts zusätzlich zu einer vereinbarten Sicherheit auf die Wirksamkeit einer Bürgschaft; Sicherheitseinbehalt in Verhältnis zum gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht; Sicherungsfall bei Stellung der Austauschbürgschaft; ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungssicherheit schließt das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht nicht aus! (IBR 2006, 673)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 157 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 467/00

    Auslegung einer Sicherungsabrede über einen Sicherheitseinbehalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2006 - 8 U 5/06
    Mit ihrer form- und fristgerecht eingelegten Berufung macht die Beklagte geltend, dass das Landgericht die BGH-Rechtsprechung (NJW 2001, 3629f) nicht hinreichend beachtet habe.

    Hierzu war sie verpflichtet, weil der Sicherungsfall noch nicht eingetreten war und sie im Austausch gegen den Sicherheitseinbehalt die Bürgschaft erhalten hatte (BGH NJW 2001, 3629; BGH NJW 97, 2958).

  • BGH, 03.07.1997 - VII ZR 115/95

    Rechtsnatur des Austauschrechts; Gestellung einer Bürgschaft und Auszahlung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2006 - 8 U 5/06
    Hierzu war sie verpflichtet, weil der Sicherungsfall noch nicht eingetreten war und sie im Austausch gegen den Sicherheitseinbehalt die Bürgschaft erhalten hatte (BGH NJW 2001, 3629; BGH NJW 97, 2958).
  • OLG Hamm, 30.10.1995 - 17 U 83/94

    Verweisung auf Sicherheit vor Ablauf der Gewährleistungsfrist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2006 - 8 U 5/06
    Bei auftretenden Gewährleistungsschäden kann der Auftraggeber nicht auf die gewährte Sicherheit verwiesen werden, sondern er kann trotz bestehender Sicherheit Mängelbeseitigung gesondert geltend machen und insoweit von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen (Ingenstau-Korbion, aaO, s. 2077; OLG Hamm BauR 97, 141).
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Rechtsprechung
   KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2149
KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06 (https://dejure.org/2006,2149)
KG, Entscheidung vom 24.10.2006 - 7 U 6/06 (https://dejure.org/2006,2149)
KG, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 7 U 6/06 (https://dejure.org/2006,2149)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Verjährung der Hauptschuld bei Rüge des Mangels in unverjährter Zeit und Inanspruchnahme der Bürgschaft in verjährter Zeit; Verjährungsfrist bei einer Forderung aus der Gewährleistungsbürgschaft; Beginn der Verjährungsfrist bei der Umwandlung eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bürge - Einrede der Verjährung der Hauptschuld

  • Judicialis

    EGBGB § 5; ; EGBGB § ... 6; ; EGBGB § 6 Abs. 1 S. 2; ; EGBGB § 6 Abs. 2; ; BGB § 765; ; BGB § 634; ; BGB § 635; ; BGB § 639; ; BGB § 478; ; BGB § 639 Abs. 2; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB n.F. § 212 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB n.F. § 204 Abs. 1 Nr. 7; ; BGB n.F. § 215; ; BGB n.F. § 195; ; ZPO § 411a

  • rechtsportal.de

    Bürgschaftsverjährung bei Mängelrügung in Verjährungsfrist und Inansruchnahme der Bürgschaft in verjährter Zeit

  • ibr-online

    Bürgschaft - Bei Mängelrüge in unverjährter Zeit keine Berufung auf Verjährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Ansprüchen aus Bürgschaften

  • loh.de (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mangel rechtzeitig gerügt: Bürge kann sich auch nach neuem Recht nicht auf Verjährung berufen! (IBR 2007, 76)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 485
  • BauR 2007, 1058
  • BauR 2007, 157 (Ls.)
  • BauR 2007, 547
  • ZfBR 2007, 49 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.01.1998 - XII ZR 63/96

    Einrede der Verjährung bei Leistung einer Mietsicherheit durch Bürgschaft

    Auszug aus KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06
    Soweit die Beklagte meint, diese Rechtsprechung habe der BGH in seinem Urteil vom 28. Januar 1998 (NJW 1998, 981) inzwischen aufgegeben, kann der Senat dem nicht folgen.
  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB

    Auszug aus KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06
    Solange der Besteller das Recht auf die Mängelbeseitigung und Ersatzvornahme bzw. Selbstvornahme hat, muss er zur Begründung einer Geldforderung sein Wahlrecht für die Durchführung der Ersatzvornahme ausüben (vgl. BGH NJW 1999, 3710).
  • BGH, 08.07.1987 - VIII ZR 274/86

    Unterbrechung der kaufrechtlichen Verjährung durch Nachbesserungsversuch

    Auszug aus KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06
    Maßgeblich ist dabei, ob die Hauptschuldnerin aus der Sicht der Klägerin nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein gehandelt hat, zur Nachbesserung verpflichtet zu sein (BGH NJW 1988, 254; NJW 1999, 2961).
  • BGH, 02.06.1999 - VIII ZR 322/98

    Hemmung und Unterbrechung der Verjährung durch Nachbesserungsarbeiten

    Auszug aus KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06
    Maßgeblich ist dabei, ob die Hauptschuldnerin aus der Sicht der Klägerin nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein gehandelt hat, zur Nachbesserung verpflichtet zu sein (BGH NJW 1988, 254; NJW 1999, 2961).
  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 460/97

    Eintreten des Sicherungsfalls bei Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06
    Sie werden daher erst dann fällig, wenn neben oder anstelle des Mängelbeseitigungsanspruchs gegen den Hauptschuldner ein auf Geldzahlung gerichteter Anspruch besteht (vgl. BGH NJW-RR 2001, 307, 308; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 1252).
  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91

    Keine Herausgabe der Sicherheit bei Mängelrüge vor Verjährungseintritt

    Auszug aus KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06
    c) Schließlich kommt es auf die Verjährung der Hauptforderung nicht an, wenn man sich mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf den Standpunkt stellt, dass Ansprüche aus einer Gewährleistungsbürgschaft auch dann noch durchgesetzt werden können, wenn die Hauptforderung bereits verjährt ist, die Mängel aber innerhalb der Verjährungsfrist gerügt worden sind (BGHZ 121, 168).
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2014 - 19 U 18/13

    17 Nr. 8 VOB/B wirksam oder unwirksam?

    Ist eine solche erfolgt, so ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hieraus einerseits, dass der Auftraggeber trotz Verjährungseintritts nicht nur zur Zurückhaltung der Sicherheit, sondern auch zu ihrer Verwertung im Sicherungsfall berechtigt ist (vgl. BGHZ 121, 168), und andererseits, dass sich der Bürge, der den Auftraggeber auch wegen solcher Ansprüche sichert, nicht auf die an sich nach § 768 BGB zulässige Einrede berufen kann, der Gewährleistungsanspruch sei verjährt (vgl. BGHZ 121, 173; KG BauR 2007, 547; OLG München OLGR 2008, 436; OLG Frankfurt IBR 2008, 447; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl, 10. Teil Rn. 158; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, 14. Aufl., § 17 Nr. 8 Rn. 193).
  • LG Wiesbaden, 05.02.2010 - 10 O 67/09

    Zur Verjährung eines Anspruchs aus einer Gewährleistungsbürgschaft

    Erforderlich ist vielmehr, dass anstelle oder neben dem Mangelbeseitigungsanspruch ein auf Geldzahlung gerichteter Anspruch besteht (vgl. KG Berlin BauR 2007, 547 ff.).

    Nach einer Auffassung ist es für die Fälligkeit eines auf Geld gerichteten Gewährleistungsanspruches erforderlich, dass der Gläubiger sein Wahlrecht ausübt und den Zahlungsanspruch beziffert geltend macht (OLG Köln ZiP 2006, 750 ff.; KG Berlin BauR 2007, 547 ff.).

  • OLG Frankfurt, 04.01.2011 - 8 U 47/10

    Gewährleistungsbürgschaft: Entstehen des gesicherten Anspruchs bei Fristsetzung

    Diese Grundsätze gelten sowohl für den - hier vorliegenden - VOB/B Vertrag als auch für den BGB-Vertrag nach neuem Recht (Thode, WuB I E 4.-3.06; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3.12.2009 - 13 U 106/09 - zit. nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 18.10.2007 - 12 U 1498/07 - zit. nach juris; KG Berlin, Urteil vom 24.10.2006 - 7 U 6/06 - BauR 2007, 1058; OLG Köln, Urteil vom 14.12.2005 - 11 U 109/05 - WM 2006, 1248; a.A. - allerdings für den hier nicht gegebenen Fall, dass der Bauunternehmer eine Nachbesserung endgültig verweigert - OLG Schleswig, Urteil vom 11.6.2009 - 5 U 148/08 - zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 10 U 154/06

    VOB-Vertrag: Beginn der Verjährungsfrist für Ansprüche aus einer

    Dies ist bei einem - im hier zur Entscheidung stehenden Fall vorliegenden - VOB-Vertrag dann der Fall, wenn der Auftragnehmer einer Aufforderung zur Mangelbeseitigung in einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht nachgekommen ist (§ 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B) oder er eine entsprechende Nacherfüllung verweigert hat (KG Berlin BauR 2007, 1058 ff., 1060; OLG Köln ZIP 2006, 750 ff., 751; Palandt-Sprau, a.a.O., § 765 Rdn. 25; Werner/Pastor a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.2009 - 13 U 106/09

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme aus einer Gewährleistungsbürgschaft;

    Diese Frage ist mit der obergerichtlichen Rechtsprechung, welche das Landgericht zutreffend, aber ohne Ausführungen zum Vorschussanspruch zitiert hat, dahin zu beantworten, dass ein Vorschussanspruch nicht schon dann entsteht, wenn der Unternehmer mit der Mängelbeseitigung im Verzug ist, sondern erst dann, wenn der Besteller sich entschließt, die Mängel selbst zu beseitigen und er einen entsprechenden Vorschussanspruch geltend macht (KG, Urteil vom 24.10.2006, BauR 2007, 547 ; OLG Köln, Urteil vom 14.12.2005, BauR 2006, 719 ; OLG Dresden, Beschluss vom 18.10.2007, IBR 2008, 94).
  • OLG Koblenz, 12.07.2012 - 8 U 1480/11

    Bürgschaft: Verjährung des Anspruchs gegen den Bürgen

    Der Gläubiger muss ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit beider Ansprüche sowohl im Verhältnis zum Hauptschuldner als auch zum Bürgen darauf achten, dass verjährungshemmende oder verjährungsunterbrechende Maßnahmen ergriffen werden (jurisPR-PrivBauR 2/2007 Anm. 5 Motzke Ziff. C. Abs. 3 zu KG, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 7 U 6/06).
  • OLG München, 06.11.2007 - 9 U 2387/07

    Bürgenhaftung bei Mangelrüge in nicht verjährter Zeit?

    Das in den Senatshinweisen bereits genannte Urteil des Kammergerichts in Berlin vom 24.10.2006 (BauR 2007, 547 und 1058) liegt auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung.
  • LG Konstanz, 30.04.2009 - 2 O 27/09

    Gewährleistungsbürgschaft: Beginn der Verjährung

    Eine Geldschuld besteht nach dem vorliegend anzuwendenden alten Schuldrecht nur dann, wenn sich der Mängelbeseitigungsanspruch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung oder nach einer endgültigen Verweigerung der Mängelbeseitigung durch den Unternehmer (§§ 634, 635 BGB a.F.) in einen Schadenersatzanspruch umgewandelt hat (vgl. KG, Urteil vom 24.10.2006 - 7 U 6106, BauR 2007, 547 und 1058; OLG Dresden, Beschluss vom 18.10.2007 - 12 U 1498/07, IBR 2008, 5.94; OLG Köln, Urteil vom 14.12.2005 - 11 U 109/05, IBR 2006, 5.93).
  • LG Berlin, 22.04.2009 - 23 O 412/07

    Neue Verjährungsfristen durch Bürgschaftenaustausch?

    Der Anspruch aus Gewährleistungsbürgschaft setzt hierbei voraus, dass gegen den Unternehmer ein auf Zahlung von Geld gerichteter Anspruch entstanden ist (vgl. u. a. Kammergericht, BauR 2007, 547).
  • LG Itzehoe, 18.11.2008 - 3 O 208/08

    Keine Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren

    Sie werden daher erst dann fällig, wenn neben oder anstelle des Mängelbeseitigungsanspruchs gegen den Hauptschuldner ein auf Geldzahlung gerichteter Anspruch besteht (KG v. 24. Oktober 2006, 7 U 6/06, BauR 2007, 157; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. Rn. 1252).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.10.2006 - I-23 U 76/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7819
OLG Düsseldorf, 20.10.2006 - I-23 U 76/06 (https://dejure.org/2006,7819)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.10.2006 - I-23 U 76/06 (https://dejure.org/2006,7819)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Oktober 2006 - I-23 U 76/06 (https://dejure.org/2006,7819)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des arglistigen Verschweigens eines Mangels beim Werkvertrag; Einstehenmüssen eines Unternehmers für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen; Verlängerung der Verjährungsfrist aufgrund eines Organisationsverschuldens

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 278

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 242; BGB § 278; BGB § 634; BGB § 634a Abs. 2
    Zum Ausschluss der Verjährungseinrede wegen Verletzung von Organisationspflichten des Bauunternehmers

  • ibr-online

    Organisationsverschulden bei Fliesenarbeiten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Organisationsverschulden bei Fliesenarbeiten? (IBR 2006, 668)

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 157 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2006 - 23 U 76/06
    Das sind diejenigen Hilfspersonen, die der Unternehmer mit der Ablieferung des Werks an den Besteller betraut hat oder die für den Unternehmer dabei mitgewirkt haben, sowie Personen, die vom Unternehmer (auch) mit der Prüfung des Werks auf Mangelfreiheit betraut sind, wenn allein deren Wissen und ihre Mitteilung den Unternehmer in den Stand versetzen, seine Offenbarungspflicht gegenüber dem Besteller zu erfüllen (BGH Urt. v. 30.11.2004 - X ZR 43/03, BauR 2005, 550; BGH Urt. v. 12.3.1992 - VII ZR 5/91, BauR 1992, 500 = BGHZ 117, 318, 320; BGH Urt. v. 15.1.1976 - VII ZR 96/74, BauR 1976, 131 = BGHZ 66, 43, 45; BGH Urt. v. 20.12.1973 - VII ZR 184/72, BauR 1974, 130 = BGHZ 62, 63, 68).

    Der Werkunternehmer wird so behandelt, als sei er arglistig, wenn er seine Organisationspflichten bei der Herstellung und Abnahme des Bauwerks verletzt hat und infolge dieser Verletzung ein Mangel nicht erkannt worden ist (BGH Urt. v. 30.11.2004 - X ZR 43/03, BauR 2005, 550, BGH, Urt. v. 12.3.1992 - VII ZR 5/91, BauR 1992, 500 = BGHZ 117, 318).

    Diese kommen in Betracht, wenn der Mangel so augenfällig und schwerwiegend ist, dass ohne weiteres davon ausgegangen werden konnte, dass die Baustelle nicht richtig organisiert war und der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre (BGH, Urt. v. 12.3.1992 - VII ZR 5/91, BauR 92, 500).

  • BGH, 30.11.2004 - X ZR 43/03

    Anforderungen an die Organisation des Werkunternehmers bei arbeitsteiliger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2006 - 23 U 76/06
    Arglistig verschweigt, wer sich bewusst ist, dass ein bestimmter Umstand für die Entschließung des Vertragsgegners von Erheblichkeit ist, und nach Treu und Glauben verpflichtet ist, diesen Umstand mitzuteilen, ihn aber gleichwohl nicht offenbart (BGH Urt. v. 30.11.2004 - X ZR 43/03, BauR 2005, 550; BGH Urt. v. 20.12.1973 - VII ZR 184/72, BauR 1974, 130 = BGHZ 62, 63, 66; MünchKomm./Soergel, BGB, 3. Aufl., § 638 Rdn. 32 m.w.N.).

    Das sind diejenigen Hilfspersonen, die der Unternehmer mit der Ablieferung des Werks an den Besteller betraut hat oder die für den Unternehmer dabei mitgewirkt haben, sowie Personen, die vom Unternehmer (auch) mit der Prüfung des Werks auf Mangelfreiheit betraut sind, wenn allein deren Wissen und ihre Mitteilung den Unternehmer in den Stand versetzen, seine Offenbarungspflicht gegenüber dem Besteller zu erfüllen (BGH Urt. v. 30.11.2004 - X ZR 43/03, BauR 2005, 550; BGH Urt. v. 12.3.1992 - VII ZR 5/91, BauR 1992, 500 = BGHZ 117, 318, 320; BGH Urt. v. 15.1.1976 - VII ZR 96/74, BauR 1976, 131 = BGHZ 66, 43, 45; BGH Urt. v. 20.12.1973 - VII ZR 184/72, BauR 1974, 130 = BGHZ 62, 63, 68).

    Der Werkunternehmer wird so behandelt, als sei er arglistig, wenn er seine Organisationspflichten bei der Herstellung und Abnahme des Bauwerks verletzt hat und infolge dieser Verletzung ein Mangel nicht erkannt worden ist (BGH Urt. v. 30.11.2004 - X ZR 43/03, BauR 2005, 550, BGH, Urt. v. 12.3.1992 - VII ZR 5/91, BauR 1992, 500 = BGHZ 117, 318).

  • BGH, 20.12.1973 - VII ZR 184/72

    Zurechnung des arglistigen Verschweigens durch eine Hilfsperson

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2006 - 23 U 76/06
    Arglistig verschweigt, wer sich bewusst ist, dass ein bestimmter Umstand für die Entschließung des Vertragsgegners von Erheblichkeit ist, und nach Treu und Glauben verpflichtet ist, diesen Umstand mitzuteilen, ihn aber gleichwohl nicht offenbart (BGH Urt. v. 30.11.2004 - X ZR 43/03, BauR 2005, 550; BGH Urt. v. 20.12.1973 - VII ZR 184/72, BauR 1974, 130 = BGHZ 62, 63, 66; MünchKomm./Soergel, BGB, 3. Aufl., § 638 Rdn. 32 m.w.N.).

    Das sind diejenigen Hilfspersonen, die der Unternehmer mit der Ablieferung des Werks an den Besteller betraut hat oder die für den Unternehmer dabei mitgewirkt haben, sowie Personen, die vom Unternehmer (auch) mit der Prüfung des Werks auf Mangelfreiheit betraut sind, wenn allein deren Wissen und ihre Mitteilung den Unternehmer in den Stand versetzen, seine Offenbarungspflicht gegenüber dem Besteller zu erfüllen (BGH Urt. v. 30.11.2004 - X ZR 43/03, BauR 2005, 550; BGH Urt. v. 12.3.1992 - VII ZR 5/91, BauR 1992, 500 = BGHZ 117, 318, 320; BGH Urt. v. 15.1.1976 - VII ZR 96/74, BauR 1976, 131 = BGHZ 66, 43, 45; BGH Urt. v. 20.12.1973 - VII ZR 184/72, BauR 1974, 130 = BGHZ 62, 63, 68).

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2006 - 23 U 76/06
    Arglistig ist auch derjenige, der einen Mangel lediglich für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt (BGH, Urt. v. 11.5.2001 - V ZR 14/00, NJW 2001, 2326; BGH Urt. v. 3.3.1995 - VZR 43/94, NJW 1995, 1549).
  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2006 - 23 U 76/06
    Arglistig ist auch derjenige, der einen Mangel lediglich für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt (BGH, Urt. v. 11.5.2001 - V ZR 14/00, NJW 2001, 2326; BGH Urt. v. 3.3.1995 - VZR 43/94, NJW 1995, 1549).
  • BGH, 15.01.1976 - VII ZR 96/74

    Haftung des Hauptunternehmers für arglistiges Verschweigen eines Mangels durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2006 - 23 U 76/06
    Das sind diejenigen Hilfspersonen, die der Unternehmer mit der Ablieferung des Werks an den Besteller betraut hat oder die für den Unternehmer dabei mitgewirkt haben, sowie Personen, die vom Unternehmer (auch) mit der Prüfung des Werks auf Mangelfreiheit betraut sind, wenn allein deren Wissen und ihre Mitteilung den Unternehmer in den Stand versetzen, seine Offenbarungspflicht gegenüber dem Besteller zu erfüllen (BGH Urt. v. 30.11.2004 - X ZR 43/03, BauR 2005, 550; BGH Urt. v. 12.3.1992 - VII ZR 5/91, BauR 1992, 500 = BGHZ 117, 318, 320; BGH Urt. v. 15.1.1976 - VII ZR 96/74, BauR 1976, 131 = BGHZ 66, 43, 45; BGH Urt. v. 20.12.1973 - VII ZR 184/72, BauR 1974, 130 = BGHZ 62, 63, 68).
  • OLG Köln, 11.10.2018 - 3 U 45/16

    Mängelbeseitigungskosten für ein Bauvorhaben; Einrede der Verjährung; Hemmung

    Die Tatsache, dass - wie die Klägerin behauptet - nach Abnahme eine entsprechende Kenntnis erlangt wurde, ist insoweit unerheblich, da es allein auf den Zeitpunkt der Abnahme ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20.10.2006, Az. 23 U 76/06 - juris).

    Soweit die Klägerin insbesondere im Schriftsatz vom 26.01.2017 weiter die Ansicht vertritt, die Verjährungsfrist sei wegen arglistigen Verhaltens der Beklagten zu verlängern, fehlt eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Senats im Hinweisbeschluss, insbesondere zur dort zitierten Rechtsprechung zur Kenntnis nach Abnahme (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2006, Az.: 23 U 76/06).

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2011 - 23 U 106/10

    Beginn der Verjährungsfrist bei Baumängeln

    Die Organisationspflichtverletzung führt nur dann zu einer verlängerten Haftung des Unternehmers, wenn der Mangel bei richtiger Organisation erkannt worden wäre (Senat, Urt. v. 20.10.2006, 23 U 76/06, BauR 2007, 157 [LS]).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2018 - 21 U 63/17

    Pflichten des arbeitsteilig arbeitenden Werkunternehmers hinsichtlich der

    Hinzu kommt als weiterer Gesichtspunkt und zu beachtende Voraussetzung für eine Gleichstellung eines Organisationsverschuldens mit dem Arglistvorwurf, dass eine solcherart begründete verlängerte Haftung eines Unternehmers nur dann in Betracht kommt, wenn der Mangel bei richtiger Organisation erkannt worden wäre (vgl. OLG Düsseldorf, 23. Zivilsenat, Urteil vom 20.10.2006 - I-23 U 76/06, BauR 2007, 157; derselbe, Urteil vom 05.11.2013, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2013 - 23 U 27/13

    Auch ein schwerer Mangel spricht nicht für eine Organisationspflichtverletzung!

    Hinzu kommt folgendes: Die verlängerte Haftung eines Unternehmers wegen Organisationspflichtverletzung kommt nur in Betracht, wenn der Mangel bei richtiger Organisation erkannt worden wäre (OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.10.2006 - 23 U 76/06, BauR 2007, 157).
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Rechtsprechung
   KG, 17.10.2006 - 21 U 70/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14003
KG, 17.10.2006 - 21 U 70/04 (https://dejure.org/2006,14003)
KG, Entscheidung vom 17.10.2006 - 21 U 70/04 (https://dejure.org/2006,14003)
KG, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 21 U 70/04 (https://dejure.org/2006,14003)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachtragsforderungen und Bauzeit (IBR 2006, 665)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sondervorschlag kann auch Einfluss auf den übrigen Vertragsinhalt haben (IBR 2008, 1110)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 157 (Ls.)
  • BauR 2008, 833
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus KG, 17.10.2006 - 21 U 70/04
    In der Anzeige hat der Auftragnehmer anzugeben, ob und wann seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssten, nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können (BGHZ 143, 32 ff II. 1. a)).
  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 224/00

    Anforderungen an die Darlegung der Behinderung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus KG, 17.10.2006 - 21 U 70/04
    Er hat eine konkrete, bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Behinderungen zu liefern, wobei Ausgleichsmaßnahmen - wie z. B. das Vorziehen anderer Arbeiten - zu berücksichtigen sind (zum Vorstehenden: BGH BauR 2002, 1249 ff zu II. 1. a) m. w. N.).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 17.10.2006 - 21 U 70/04
    Das Berufungsgericht hat die Auslegung des Eingangsgerichts auch nach dem neuen Berufungsrecht anhand der gemäß § 529 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigenden Tatsachen in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob sie überzeugt; ggf. hat es die sachgerechte Auslegung selbst vorzunehmen (BGHZ 160, 83 ff zu II. 1.).  .
  • OLG Dresden, 09.01.2013 - 1 U 1554/09

    Leistungsänderung führt zu Bauzeitverlängerung: Wie wird der neue Preis

    Dies gilt insbesondere für Anordnungen zur Bauzeit (vgl. KG, Urteil vom 12.02.2008, Az.: 21 U 155/06, Rn. 25; Urteil vom 17.10.2006, Az.: 21 U 70/04, Rn. 40; Ingenstau/Korbion/Keldungs, VOB, 17. Aufl., § 2 Abs. 5 VOB/B, Rn. 7 f.).
  • OLG Braunschweig, 26.06.2014 - 8 U 11/13

    Offenkundige Widersprüche muss der Auftragnehmer vor Angebotsabgabe aufklären!

    Die verlängerte Vorhaltung von Bauhilfsmaßnahmen durch Änderung der Bauzeit kann im Einzelfall einen Mehrvergütungsanspruch gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B bzw. § 2 Abs. 5 VOB/B n.F. oder gemäß § 2 Nr. 6 VOB/B bzw. § 2 Abs. 6 VOB/B n.F. begründen (vgl. KG BauR 2008, 833 ff.).
  • OLG Köln, 09.07.2008 - 11 U 72/07

    Unvollständige Leistungsbeschreibung: Spekulationsmehrvergütung?

    Konkrete Vorgaben zu den einzelnen, dabei zu erbringenden Leistungen fehlten, so dass es - für jeden Bieter erkennbar - Sache des Bieters als potentiellem Auftragnehmer war, die nötigen Informationen zu Positionen des Leistungsverzeichnisses - vor Angebotsabgabe - einzuholen (vgl. BGH NJW 1997, 61; OLG Celle BauR 2005, 1776 ff.; OLG Brandenburg BauR 2007, 540 ff.; KG BauR 2008, 833, 835) und vorhandene Unklarheiten zu beseitigen, ohne dass hierin ein Verstoß gegen § 9 VOB/A zu erblicken wäre (vgl. BGH NJW 1997, 61, 62).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 19.07.2005 - 4 U 21/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14222
OLG Rostock, 19.07.2005 - 4 U 21/03 (https://dejure.org/2005,14222)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.07.2005 - 4 U 21/03 (https://dejure.org/2005,14222)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 4 U 21/03 (https://dejure.org/2005,14222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,14222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 291; ; BGB § ... 631 Abs. 1; ; BGB § 633; ; BGB § 633 Abs. 1; ; BGB § 633 Abs. 2; ; BGB § 633 Abs. 3; ; BGB § 640 Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 96; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Eigenschaften einer Schutzschicht vor Feuchtigkeit, die DIN 18195-10 entsprechen muss

  • ibr-online

    Vertikale und horizontale Bauwerksabdichtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vertikale und horizontale Bauwerksabdichtung (IBR 2006, 1562)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 157
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus OLG Rostock, 19.07.2005 - 4 U 21/03
    Er kann somit ohne Ermächtigungsbeschluss durch die Gemeinschaft vom Veräußerer Nachbesserung und unter den Voraussetzungen des § 633 Abs. 3 BGB Zahlung eines Vorschusses auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten an die Eigentümergemeinschaft verlangen (Werner/Pastor, 11.A., Rn. 478 m.w.N.; BGHZ 62, 388, 393; 68, 372, 377 f.; 110, 258).
  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 269/88

    Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einen

    Auszug aus OLG Rostock, 19.07.2005 - 4 U 21/03
    Er kann somit ohne Ermächtigungsbeschluss durch die Gemeinschaft vom Veräußerer Nachbesserung und unter den Voraussetzungen des § 633 Abs. 3 BGB Zahlung eines Vorschusses auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten an die Eigentümergemeinschaft verlangen (Werner/Pastor, 11.A., Rn. 478 m.w.N.; BGHZ 62, 388, 393; 68, 372, 377 f.; 110, 258).
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks;

    Auszug aus OLG Rostock, 19.07.2005 - 4 U 21/03
    Er kann somit ohne Ermächtigungsbeschluss durch die Gemeinschaft vom Veräußerer Nachbesserung und unter den Voraussetzungen des § 633 Abs. 3 BGB Zahlung eines Vorschusses auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten an die Eigentümergemeinschaft verlangen (Werner/Pastor, 11.A., Rn. 478 m.w.N.; BGHZ 62, 388, 393; 68, 372, 377 f.; 110, 258).
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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 04.01.2006 - 4 O 538/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24200
LG Potsdam, 04.01.2006 - 4 O 538/04 (https://dejure.org/2006,24200)
LG Potsdam, Entscheidung vom 04.01.2006 - 4 O 538/04 (https://dejure.org/2006,24200)
LG Potsdam, Entscheidung vom 04. Januar 2006 - 4 O 538/04 (https://dejure.org/2006,24200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung: Vorsicht bei vor dem 01.01.2002 eingeleiteten Beweisverfahren! (IBR 2007, 1016)

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 721
  • BauR 2007, 157 (Ls.)
 
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